Es kommt ziemlich oft vor: der Schlüssel der Wohnung ist verloren bzw. nicht aufzufinden. Panik, Stress, Unbehagen. Vielen ist nicht klar, wer für was dann finanziell gerade stehen muss.
Die Grundregel ist, dass jeder Mieter eine Sorgfaltspflicht erfüllen muss und gut auf die vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel aufpassen muss. Kommt es dennoch dazu, dass ein Wohnungsschlüssel verloren geht, muss dies unverzüglich dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Einfach einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen ist nicht erlaubt.
Der Vermieter entscheidet in so in einem Fall, ob lediglich der eine Wohnungsschlüssel neu angefertigt wird oder ob aus haftungsrechtlichen Gründen die Schließanlage des Mehrfamilienhauses ausgewechselt werden muss.
Nach einem Urteil des LG München muss der Mieter nicht unbedingt die kompletten Kosten tragen, wenn die Schließanlage des Mehrfamilienhauses gewechselt wird. In diesem Fall hatte allerdings der Vermieter es unterlassen, den Mieter über die außergewöhnlich hohen Kosten in Höhe von 2.000€ eines Schlüsselverlustes vorab zu informieren. So bestand für den Mieter nicht die Möglichkeit, sich mit einer ziemlich preiswerten Versicherung, die bei Schlüsselverlust einspringt, abzusichern.
Aufgrund dieses Versäumnisses seitens des Vermieters konnte der Mieter nur anteilig an den Kosten beteiligt werden, lediglich die Kosten für eigene Wohnungstür und die Hauseingangstür musste er bezahlen.