Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Schmidt Immobilien

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fa. Schmidt Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personen- und objektbezogenen Daten zu verarbeiten.

Die von uns weitergegebenen, in den Angeboten enthaltenen Objektinformationen stammen von dem jeweiligen Anbieter bzw. Dritten. Trotz aller Sorgfalt kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen haftet die Fa. Schmidt Immobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht.
Ansonsten nach gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt.
    Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fa.
    Schmidt Immobilien. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche
    Auftraggeber/in. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt
    sein, so ist die Fa. Schmidt Immobilien unverzüglich unter Nennung der Quelle
    zu unterrichten. Die Fa. Schmidt Immobilien ist berechtigt, auch für die
    Anbieter provisionspflichtig tätig zu werden.
  2. Der Abschluss eines Vertrages über eines der nachgewiesenen Objekte oder
    mit einem der bekanntgegebenen Anbieter ist der Fa. Schmidt Immobilien
    umgehend mitzuteilen. Bei Schriftform erhält die Fa. Schmidt Immobilien
    unmittelbar nach Vertragsschluss eine einfache Abschrift des jeweiligen
    Vertrages. Eine Provisionspflicht des/der Auftraggebers/in gemäß unseren
    vereinbarten Provisionssätzen besteht sowohl bei einem Ersatzgeschäft als
    auch bei einem Folgegeschäft. Ein Ersatzgeschäft liegt z.B. vor, wenn der/die
    Auftraggeber/in im Zusammenhang mit der von der Fa. Schmidt Immobilien
    entfalteten Tätigkeit von einem und von der Fa. Schmidt Immobilien
    nachgewiesenen Anbieter eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss
    erfährt und diesen Vertrag abschließt. Ebenso liegt ein Ersatzgeschäft vor,
    wenn der/die Auftraggeber/in über die von der Fa. Schmidt Immobilien
    nachgewiesene Gelegenheit den Vertrag mit dem Rechtsnachfolger des
    Anbieters abschließt oder er/sie das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt
    statt es zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber das
    infolge des Nachweises von der Fa. Schmidt Immobilien angemietete Objekt
    später käuflich erwirbt. Ein zusätzlicher Provisionsanspruch von der Fa.
    Schmidt Immobilien entfällt, wenn das Folgegeschäft später als drei Jahre
    nach Abschluss des Mietvertrages getätigt wird.
  3. Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald infolge des
    Nachweises der Fa. Schmidt Immobilien ein Vertrag zustande kommt.
  4. Beim Immobilienkauf beträgt die Provision 3,57 % inklusive der gesetzlichen
    Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis der Immobilie gemäß notariellem Kaufvertrag.
  5. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; mündliche und telefonische Zusagen
    müssen zu ihrer Wirksamkeit von der Fa. Schmidt Immobilien schriftlich
    bestätigt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so
    ist als Gerichtsstand Bielefeld festgelegt. Es gilt deutsches Recht.
  7. Salvatorische Klausel – Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
    Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung
    soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
    wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im
    Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
 

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Absatz 2 BGB in Verbindung mit §1 Absatz 1, 2 und 4 BGB-InfoV und jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten
gemäß §312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Widerrufsfrist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung und für uns mit deren Empfang. Der Widerruf ist zu richten an:

Schmidt Immobilien
Geschäftsinhaber Viktor Schmidt
Stapenhorststr. 59
33615 Bielefeld

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise:
Gem. §312d Abs. 1 BGB: bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht
vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Bielefeld, 01.06.2015