Mieter haben Anspruch auf Belegeinsicht (Original)

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Eine Frau, die eine Immobilie in Baden-Württemberg angemietet hat, verlangte von ihrer Vermieterin eine Einsichtnahme der Abrechnungen der Betriebskosten für 2015 und 2016.

Die Vermieterin hatte die Original-Belege allerdings bereits durch ein spezialisiertes Unternehmen entsorgen lassen und konnte lediglich die Einsichtnahme der zuvor gescannten Belege anbieten.

Da die Mieterin nicht glauben wollte, dass die Vermieterin die Original-Belege tatsächlich hat entsorgen lassen, klagte sie vor Gericht auf Einsichtnahme der Originale. Das AG Koblenz bestätigte ihren Wunsch und gab ihr Recht: sie hat Anspruch auf Einsicht der Original-Belege. Entscheidend sei nicht, ob die digitalisierten Belege die Originale ersetzen könnten. Die Vermieterin habe nicht den Beweis erbracht, dass die Original-Belege wirklich entsorgt worden sind.

(Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019 – 11 C 464/18)

Wir hoffen, dass Ihnen unser Beitrag gefallen hat und informativ für Sie war.
Ihr Team von Schmidt Immobilien
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Spezialist für Wohnimmobilien in Bielefeld
Immobilienbewertung • Gutachter / Sachverständiger für Hausverkauf

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Viktor Schmidt - Ihr Immobilienberater
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