Im Rahmen der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung gilt seit dem 1. Juli 2020 das “Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung”. Damit wird bis zum 1. Januar 2021 der reguläre Satz von 19% auf 16% Prozent verringert und die reduzierte Mehrwertsteuer liegt bei 5% statt 7%. Das bringt Vorteile für Bauherren, die es schaffen, ihr Bauvorhaben noch im Jahr 2020 fertig zu stellen. Aber auch für Eigentümer entstehen dadurch Vorteile.
Bauherren können aus der Mehrwertsteuer-Reduzierung Nutzen ziehen, wenn es nicht zur Vereinbarung eines Festpreises gekommen ist. Bei Formulierungen wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ sind Einsparungen möglich und der Steuerberater sollte aufgesucht werden.
Für Wohnungseigentümer liegt es nahe, ihr Objekt bzw. ihre Objekte zu sanieren, vor allem Sanierungsarbeiten, die sowieso erledigt werden sollen, da aktuell bei sämtlichen Rechnungen der Dienstleister lediglich 16 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden.